Medizinische Fakultät
Medizinischen Fakultäten sind Einrichtungen von
Universitäten zur Verwaltung aller zur Durchführung eines
Medizinstudiums nötigen Einrichtungen und ihrer gesamten Organisation, insbesondere der des jeweils dazugehörigen
Universitätsklinikums bis hin zur Regelung der Kooperation mit eventuell angeschlossenen ''
Lehrkrankenhäusern'', ausländischen Universitäts- und Forschungseinrichtungen und den dazugehörigen Studentenaustausch. Wie allen Fakultäten einer Universität steht ihr ein gewählter
Dekan vor und sie besitzt das Recht zur
Promotion (Dr. med., Dr. med. dent.) und
Habilitation. Die eigentlichen Abschlussprüfungen in den betreffenden Studienfächern (
Staatsexamen) werden vor staatlichen Prüfungskommissionen abgelegt.
Angebotene Studiengänge sind in der Regel
Humanmedizin und
Zahnmedizin.
Veterinärmedizin wird an eigenen Hochschulen und
Fakultäten, teils auch im Rahmen der
Agrarwissenschaften angeboten. Die Forschung und Ausbildung im Bereich der
Pharmazie ist seit längerer Zeit getrennt von den medizinischen Fakultäten, wurde aber dort entwickelt.
Die
Schule von Salerno (''Schola Medica Salernitana'') gilt als älteste medizinische Lehr- und Forschungsanstalt des europäischen Mittelalters. Das
Kloster Monte Cassino unterhielt in Salerno ein Hospital für erkrankte Ordensbrüder.
Kreuzfahrerschiffe legten in Salerno an, um dort ihre Kranken pflegen zu lassen. Aus der Gruppe der Heilkundigen, der ''civitas salernitatis'', entwickelte sich eine der ersten medizinischen Hochschulen in Europa.
In Folge gehörte die medizinische Fakultät (neben der philosophischen, der juristischen und der theologischen) zu den klassischen vier Fakultäten einer europäischen Universität.
In traditionellen allegorischen Darstellungen wird die medizinische Fakultät durch einen
Äskulapstab und/oder einen
Totenkopf symbolisiert.